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   BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18   

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https://dejure.org/2020,26728
BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18 (https://dejure.org/2020,26728)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2020 - X ZR 150/18 (https://dejure.org/2020,26728)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - X ZR 150/18 (https://dejure.org/2020,26728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 66 ZPO, § 101 Abs. 2 ZPO, § 100 Abs. 1 ZPO, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1, § 101 Abs. 1, Abs. 2, § 96 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Patentnichtigkeitsverfahren in Bezug auf die Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Hemmung des Wachstums von Tumoren bei Säugern; Nebenintervention auf Seiten des Klägers in der Berufungsinstanz; Patentfähigkeit des Gegenstands der ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Zulässigkeit der Nebenintervention trotz eigener weiterer Nichtigkeitsklage; angemessene Erfolgserwartung für Beschreiten eines Lösungswegs - Pemetrexed II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentnichtigkeitsverfahren in Bezug auf die Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Hemmung des Wachstums von Tumoren bei Säugern; Nebenintervention auf Seiten des Klägers in der Berufungsinstanz; Patentfähigkeit des Gegenstands der ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Zulässigkeit der Nebenintervention trotz eigener weiterer Nichtigkeitsklage; angemessene Erfolgserwartung für Beschreiten eines Lösungswegs - Pemetrexed II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patent zur Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Hemmung des Wachstums von Tumoren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1387
  • GRUR 2020, 1178
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Der Beitritt der Nebenintervenientin, über die der Senat auch im Endurteil entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - X ZR 151/01 unter II.; Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070), ist noch in der Berufungsinstanz statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 5 - Carvedilol I) und auch im Übrigen zulässig.

    Das genügt für die Zulässigkeit der Nebenintervention (BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol I).

    a) In der genannten Konstellation stellt die eigene Nichtigkeitsklage für den Nebenintervenienten im Vergleich zu einem Beitritt im Berufungsverfahren keine effizientere Rechtsschutzmöglichkeit dar (vgl. BGHZ 166, 18 Rn. 10 - Carvedilol I).

    Nebeninterventionen können zu einer schnelleren Entscheidung auf der Basis einer umfassenden Sachverhaltsermittlung führen (BGHZ 166, 18 Rn. 10 - Carvedilol I).

  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 59/17

    Fulvestrant - Patentfähigkeit von Fulvestrant bei Herstellung einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Ob für das Beschreiten eines Lösungswegs eine angemessene Erfolgserwartung besteht, ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 16. April 2019 - X ZR 59/17, GRUR 2019, 1032 - Fulvestrant).

    Sie sind vielmehr jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (BGH, Urteil vom 16. April 2019 - X ZR 59/17, GRUR 2019, 1032 Rn. 31 - Fulvestrant).

    Insbesondere wenn der Fachmann davon ausgehen muss, dass er um Tierversuche ohnehin nicht herumkommen wird, haben sich die Anforderungen an die angemessene Erfolgserwartung grundsätzlich an dem hierfür erforderlichen Aufwand auszurichten (BGH, GRUR 2019, 1032 Rn. 32 - Fulvestrant).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Vor dem beschriebenen Hintergrund betrifft die Erfindung das technische Problem, die nachteiligen toxischen Effekte, die durch die Verabreichung von Pemetrexeddinatrium verursacht werden, ohne Beeinträchtigung der therapeutischen Wirksamkeit zu reduzieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2016 - X ZR 29/15, BGHZ 211, 1 Rn. 10 ff. - Pemetrexed).

    a) Zutreffend und von den Parteien nicht beanstandet hat das Patentgericht als zuständigen Fachmann ein Team aus einem Pharmakologen mit Spezialisierung auf dem Gebiet der Wirkmechanismen von Antifolaten bei der Behandlung von Krebs und einem Mediziner mit Spezialisierung auf dem Gebiet der Onkologie und langjähriger Erfahrung in der chemotherapeutischen Behandlung von Krebspatienten mit Antikrebswirkstoffen wie Antifolaten angesehen (vgl. BGHZ 211, 1 Rn. 22 - Pemetrexed).

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Denn er hat im Falle des Unterliegens nicht nur die Kosten seiner Klage, sondern gemäß § 101 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 100 Abs. 1 ZPO einen Teil der Kosten des anderen Rechtsstreits zu tragen (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 85 - Escitalopram).

    Die Streithelferin ist gemäß § 101 Abs. 2 ZPO wie eine Partei zu behandeln (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 85 - Escitalopram).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Das Urteil entfaltet gegenüber einem Streithelfer des Klägers auch im Falle einer Klageabweisung Rechtskraftwirkung (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 Rn. 44 - Sammelhefter).
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Der Beitritt der Nebenintervenientin, über die der Senat auch im Endurteil entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - X ZR 151/01 unter II.; Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070), ist noch in der Berufungsinstanz statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 5 - Carvedilol I) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
    Der Beitritt der Nebenintervenientin, über die der Senat auch im Endurteil entscheiden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - X ZR 151/01 unter II.; Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070), ist noch in der Berufungsinstanz statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 5 - Carvedilol I) und auch im Übrigen zulässig.
  • LG München I, 19.11.2021 - 21 O 9358/21

    Äquivalente Verletzung eines Verwendungspatents

    Eine Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2020, Az. X ZR 150/18 - Pemetrexed II (Anlage K 9), unter Aufhebung des Urteils des BPatG vom 17.07.2018 abgewiesen.

    Die dortige Klägerin war auch als Nebenintervenientin am oben genannten Nichtigkeitsberufungsverfahren (Az. X ZR 150/18) beteiligt.

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Pemetrexed II (GRUR 2020, 1178) in Rn. 45 offen gelassen hat, ob dem Team des angesprochenen Fachmanns auch ein Chemiker angehört, ist dies aus der Sicht der Kammer zu bejahen.

    Vor diesem Hintergrund betrifft die Erfindung das technische Problem, die nachteiligen toxischen Effekte, die durch die Verabreichung von Pemetrexeddinatrium verursacht werden, ohne Beeinträchtigung der therapeutischen Wirksamkeit zu reduzieren (BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 20 - Pemetrexed II; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 10 ff. - Pemetrexed; OLG München PharmR 2017, 402 Rn. 53).

    Zur Lösung dieses Problems schlägt das Klagepatent in dem hier von der Klägerin geltend gemachten Anspruch 10 unter Rückbezug auf die Ansprüche 1 bis 5 eine Verwendung vor, deren Merkmale sich wie folgt gliedern lassen (vgl. auch BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 22 - Pemetrexed II):.

    (4) Soweit die Beklagten vorbringen, für die Beurteilung der Gleichwirkung sei das Merkmal "zur Herstellung eines Arzneimittels", das Ausdruck der medizinischen Zweckbindung sei, bei der Bestimmung der erfindungsgemäßen Aufgabe des Klagepatents zur berücksichtigen, ist auf die hierzu ergangenen Feststellungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung Pemetrexed (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 83, 84) zu verweisen, wonach Gegenstand der Patentansprüche des Klagepatents nicht ein Herstellungs- oder Zubereitungsverfahren ist - auch wenn der Anspruch aufgrund der Formulierung im Schweizer Anspruchsformat ("Swiss type claim") dem Wortlaut nach auf die Herstellung gerichtet ist -, sondern die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (vgl. auch BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 40 - Pemetrexed II).

  • BGH, 26.01.2021 - X ZR 24/19

    Phytase

    Sie sind im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 150/18, GRUR 2020, 1178 Rn. 108 - Pemetrexed II; Urteil vom 16. April 2019 - X ZR 59/17, GRUR 2019, 1032 Rn. 31 - Fulvestrant).
  • OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22

    Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis

    Sie sind vielmehr jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 108 - Pemetrexed II; BGH GRUR 2019, 1032 Rn. 31 - Fulvestrant).
  • BGH, 16.11.2021 - X ZR 96/19

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents 'Herstellung von

    Sie sind vielmehr jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 150/18, GRUR 2020, 1178 Rn. 108 - Pemetrexed II).
  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

    Die daher erforderliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention per Zwischenurteil kann auch im Endurteil erfolgen (vgl. BGH, GRUR 2020, 1178, Rn. 5; BGH, NJW 2002, 1872, 1873; OLG Dresden, Zwischen- und Endurteil vom 09.12.2015 - 13 U 223/15, BeckRS 2015, 20884, Rn. 18; KG, Zwischen- und Schlussurteil vom 09.11.2017 - 23 U 67/15, BeckRS 2017, 144695, Rn. 40).
  • BPatG, 06.08.2021 - 7 Ni 36/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Funktionstaste zur Computer-Databearbeitung

    Nach der Rechtsprechung ist im Patentnichtigkeitsverfahren eine Nebenintervention auf Seiten des Klägers in der Berufungsinstanz nicht deshalb unzulässig, weil der Nebenintervenient das Patent mit einer weiteren Nichtigkeitsklage angreift, über die das Patentgericht noch nicht entschieden hat (BGH GRUR 2020, 1178 - Pemetrexed II) .
  • OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19

    Berufung auf nichtiges Patent als Behinderung nach § 19 Abs. 1 Nr. GWB

    bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsbestand des deutschen Teils des Europäischen Patentes 1 313 508 in dem rechtshängigen Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, Az. X ZR 150/18,.
  • BPatG, 10.12.2021 - 7 Ni 36/19
    Nach der Rechtsprechung ist im Patentnichtigkeitsverfahren eine Nebenintervention auf Seiten des Klägers in der Berufungsinstanz nicht deshalb unzulässig, weil der Nebenintervenient das Patent mit einer weiteren Nichtigkeitsklage angreift, über die das Patentgericht noch nicht entschieden hat (BGH GRUR 2020, 1178 - Pemetrexed II).
  • OLG München, 01.08.2019 - 6 U 2238/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Die Antragstellerin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt (Anlage HL 13; BGH, X ZR 150/18).
  • LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8568/20

    Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung nach Wiederherstellung

    Mit Urteil vom 07.07.2020 hat der BGH das Urteil des BPatG abgeändert und die gegen das Verfügungspatent gerichtete Nichtigkeitsklage abgewiesen (Az. X ZR 150/18, Anlage 1).
  • BGH, 30.11.2021 - X ZR 112/19

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren für Warteschlangen und

  • LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8569/20

    Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung

  • BPatG, 01.02.2023 - 3 Ni 21/21
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